Dann arbeiten wir eng und exklusiv mit einem unabhängigen Prozesskostenfinanzierer zusammen. Der Finanzierer übernimmt die vollständigen Kosten eines Verfahrens, also Anwalts- und Gerichtskosten, und trägt das vollständige Prozesskostenrisiko. Er lässt sich hierfür am Prozesserfolg beteiligen, unabhängig davon, ob das Verfahren durch Urteil oder Vergleich endet.
Wichtig ist: Auch bei Einschaltung eines Finanzierers behältst Du das Heft des Handelns in der Hand. Du entscheidest, ob es zu einem Vergleich kommt oder ob ein Verfahren durch Urteil beendet werden soll.
Ob der Finanzierer Deinen Fall übernimmt, wird anhand verschiedener Kriterien entschieden, etwa dem betroffenen Anbieter oder der Höhe der Forderung. Üblicherweise kommt eine Finanzierung ab einer Forderung von 10.000 Euro in Betracht.